Abschaffung von Steuerprivilegien

 

Die Unternehmenssteuer-Reform bedeutet folgendes: Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften werden abgeschafft. Dieser Schritt ist unvermeidbar, weil die steuerliche Bevorzugung dieser Unternehmen nicht den OECD-Standards genügt und somit international nicht mehr akzeptiert wird. Im Gegenzug bedeutet dies aber bessere Rahmenbedingungen für heimische KMUs.

Die wirtschaftliche Leistung eines Kantons wird nicht darin gemessen, ob der Steuerfuss für internationale Briefkastengesellschaften tief liegt. Er wird an der wirtschaftlichen Leistung pro Kopf gemessen, dem Bruttoinlandprodukt BIP. Diese Leistung hängt von der Anzahl Arbeitsplätze im Kanton ab. Und hier besteht Handlungsbedarf: Wir müssen uns anstrengen, mehr und gute Arbeitsplätze in unserem Kanton zu schaffen! Die Unternehmenssteuerreform stellt uns dafür Werkzeuge zur Verfügung. Und diese müssen wir nutzen. Denn starke Unternehmungen bedeuten sichere Arbeitsplätze und gute Löhne.

Für den Kanton Schwyz und seine Arbeitsplätze ist es oberste Priorität, wieder Rechtssicherheit für unsere Unternehmen und traditionellen Gewerbebetriebe zu schaffen. Und somit die Standortattraktivität und den Werkplatz Schwyz für die Zukunft zu sichern. Dafür setzt sich die FDP mit konstruktiven Vorschlägen ein und unterstützt die Unternehmens-Steuerreform lll.

Heinz Theiler, Kantonsrat FDP, Goldau