Die FDP steht konsequent für eine harte, aber faire Asylpolitik ein. Die Schweiz soll im Asylbereich nur jenen Schutz gewähren, denen tatsächlich auch Schutz zusteht. Das bedingt die Bekämpfung der illegalen Migration, rasche Asylverfahren sowie den konsequenten Vollzug von Rückführungen. Das in Buosingen geplante Ausschaffungszentrum ist ein wichtiger Bestandteil dieser Politik. Es stellt die Ausschaffung abgelehnter Asylbewerber sicher und sorgt gleichzeitig dafür, dass den Gemeinden im Kanton Schwyz weniger Asylsuchende zugewiesen werden. Statt die vom Schwyzer Regierungsrat erfolgreich ausgehandelte Lösung mitzutragen, startet die SVP mit ihrer Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» ein populistisches Ablenkungsmanöver. Sie vermittelt dabei den falschen Eindruck, der Kanton könne den Bau des Asylzentrums verhindern, indem der Regierung eine ablehnende Haltung diktiert wird. «Das ist rechtlich nicht möglich», hält FDP-Kantonsrat Thomas Grieder, Wollerau, fest. «Selbst wenn die Initiative angenommen würde, könnte sie die Realisierung des Ausschaffungszentrums Buosingen nicht rückwirkend verhindern. Die abgeschlossenen Verträge zwischen dem Staatssekretariat für Migration mit dem Kanton Schwyz und der Gemeinde Arth bleiben davon unberührt.» Für die FDP-Fraktion ist klar: In einem so wichtigen Thema wie der Asylpolitik ist es ebenso wichtig, auf Massnahmen zu setzen, die eine konsequente Umsetzung ermöglichen. Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb gegen die Buosingen-Initiative aus.
Gebühren klar regeln
Mit der Teilrevision der Finanzhaushaltgesetz des Kantons sowie der Bezirke und Gemeinden soll eine Auffangregelung geschaffen werden, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen für künftige Gebührenerhebungen festgelegt werden. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit für bisherige Gebühren, die nicht rechtsgenüglich verankert worden sind. Thomas Grieder betont: «Wir wollen klare Regeln schaffen, aber keine Rechtsgrundlage für Gebühren auf Vorrat. Die Kompetenz zur Gebührenerhebung soll beim Parlament und den Gemeindeversammlungen bleiben.» Mit dem neuen Rahmengesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürger zudem ein Instrument, um sich gegen exzessive und willkürliche Gebühren wehren zu können. Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Teilrevision aus.
Solarpflicht aufheben
Mit der Motion M 7/25 verlangen vier FDP-Kantonsräte eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes, um die bestehende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten aufzuheben. Hintergrund ist, dass die Schweiz im Sommer zunehmend Stromüberschüsse aus erneuerbaren Energien verzeichnet. Dies führt vermehrt zu negativen Strompreisen, bei denen Produzenten sogar für die Einspeisung bezahlen müssen. «Eine generelle PV-Pflicht auf Neubauten ist unter den heutigen Rahmenbedingungen höchst fragwürdig», erklärt Willi Kälin, Pfäffikon. «Die Pflicht bringt keine zusätzliche Versorgungssicherheit im Winter, verursacht dafür aber Netzüberlastungen im Sommer und hohe Kosten, die den Wohnraum verteuern und letztlich auch Mieterinnen und Mieter belasten.» Für eine nachhaltige Energieversorgung brauche es Investitionen in innovative Technologien, wie Speicherlösungen, intelligente Netze und Steuerungen (Smart Meter). Die Motionäre sprechen sich deshalb dafür aus, die PV-Pflicht zumindest vorübergehend zu sistieren, bis die nötigen Technologien breit verfügbar sind. «Wer Solaranlagen bauen will, soll selbst entscheiden, ob sich eine Anlage lohnt», so Kälin weiter. Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion grossmehrheitlich im Sinne einer liberalen Energiepolitik, die auf Eigenverantwortung, Innovation und Effizienz setzt.
Verjährungsfristen anpassen
Bezüglich Verjährungsfristen hat sich das kantonale Staatshaftungsgesetz aus dem Jahre 1970 bisher an den privatrechtlichen Verjährungsfristen im Obligationenrecht orientiert. In der Zwischenzeit hat das Bundesparlament das Verjährungsrecht grundlegend revidiert und die Fristen verlängert. Die Änderung ist bereits im Jahr 2020 in Kraft getreten. Entsprechend sind die Verjährungsfrist im kantonalen Staatshaftungsgesetz überholt. Mit der Motion M 6/25 verlangt Kantonsrat Thomas Grieder mit weiteren Mitunterzeichnern eine Anpassung der Bestimmungen über die Verjährung. Auch aus Sicht des Regierungsrats ist dieses Anliegen wohlbegründet, weshalb er die Erheblicherklärung der Motion empfiehlt. Die FDP-Fraktion sieht dies einstimmig ebenfalls so.
Weitere Geschäfte
Bei der kommenden Sitzung des Kantonsrats wird auch die von der SVP eingereichte Standesinitiative für einen Zuweisungsstopp im Asylwesen behandelt. Bei diesem Vorstoss handelt es sich um eine weitere Symbolaktion – gleiche oder ähnliche Vorstösse hat die SVP auch in anderen Kantonen eingereicht. Es stellt sich dabei die Frage, weshalb sich gewählte National- und Ständeräte der SVP auf kantonaler Ebene mit solchen Aktionen profilieren wollen, anstatt sich beim Bund für konkrete Lösungen einzusetzen. Der Handlungsbedarf im Asylwesen bleibt unbestritten. Die vorliegende Standesinitiative trägt jedoch nicht zur Entschärfung der Situation bei. Die FDP-Fraktion spricht sich daher gegen die Standesinitiative aus.
Auch die folgenden Vorstösse werden von der FDP abgelehnt und als nicht erheblich erklärt:
- Motion M 4/25: Pensionskasse: Keine Rendite auf Kosten der Zukunft
- Motion M 5/25: Spielraum für Senkungen des kantonalen Steuerfusses für natürliche Personen
- Postulat P 8/25: Aufgaben der kantonalen Kommunikation
- Postulat P 9/25: Abgeltung der Staatsgarantie: Berechnungsmethode überprüfen
- Postulat P 10/25: Errichtung eines Staatsgarantiefonds prüfen
FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz